Annex Productions - Videoproduktion in Wien
LeistungenArbeitenPreiseÜber unsProjekt anfragen
LeistungenArbeitenPreiseÜber uns3D-RundgangProjekt anfragen
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Annex Productions OG, Rueppgasse 11/4a, 1020 Wien. Stand: Oktober 2026.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Annex Productions OG, Rueppgasse 11/4a, 1020 Wien, FN 512399 d (im Folgenden „Annex“), und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten für Film- und Videoproduktion, Fotografie, 3D-Rundgänge, Websites, Hosting, KI-Automatisierung, Workshops und verwandte Leistungen.

1.2 Die AGB richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Ist der Kunde Verbraucher, gelten sie nur, soweit sie den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht widersprechen. Regelungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche bezeichnet.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Annex ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, gehen diesen AGB vor.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Preise

2.1 Angebote von Annex gelten 30 Tage, sofern im Angebot nichts anderes steht.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt oder Annex einen Auftrag schriftlich bestätigt. Schriftlich heißt in diesen AGB auch per E-Mail.

2.3 Preisangaben auf der Website sind Startpreise zur Orientierung und kein Angebot. Verbindlich ist nur das schriftliche Angebot.

2.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zeichnet sich ab, dass die Kosten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, informiert Annex den Kunden vorab und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.

3. Leistungsumfang und Änderungen

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung und dem gemeinsam abgestimmten Konzept oder Briefing.

3.2 Innerhalb dieses Rahmens hat Annex Gestaltungsfreiheit. Abweichungen im persönlichen Geschmack sind kein Mangel.

3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind pro Lieferobjekt (etwa ein Film oder eine Bildauswahl) zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturen und Änderungen an einem bereits freigegebenen Konzept verrechnet Annex nach Aufwand zum Stundensatz laut Angebot.

3.4 Annex darf zur Erfüllung des Auftrags geeignete Partnerinnen und Partner einsetzen, etwa Kamera, Ton, Licht, Schnitt oder Sprecher. Annex bleibt für deren Leistung gegenüber dem Kunden verantwortlich.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde stellt Annex rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, die für den Auftrag nötig sind, und informiert Annex über Umstände, die für die Durchführung wichtig sind.

4.2 Bei Drehs und Shootings in seinen Räumen oder auf Flächen, über die er verfügt, sorgt der Kunde für Zugang und die nötigen Erlaubnisse. Genehmigungen für öffentliche Drehorte holt Annex nur ein, wenn das vereinbart ist.

4.3 Personen, die auf Veranlassung des Kunden vor der Kamera stehen, etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, informiert der Kunde über die geplante Verwendung der Aufnahmen und holt, soweit nötig, ihre Zustimmung ein. Annex stellt dafür auf Wunsch eine Vorlage zur Verfügung.

4.4 Für Material, das der Kunde liefert (etwa Logos, Fotos, Texte, Musik oder Daten), sichert der Kunde zu, dass er es für den vereinbarten Zweck verwenden darf. Gegenüber Unternehmern gilt: Werden Ansprüche Dritter wegen dieses Materials gegen Annex erhoben, hält der Kunde Annex schad- und klaglos.

4.5 Entsteht Mehraufwand, weil Angaben unrichtig oder unvollständig waren oder Mitwirkung verspätet erfolgt, verrechnet Annex diesen nach Aufwand. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

4.6 Nur für Unternehmer: Meldet sich der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Übermittlung einer Leistung zur Abnahme, gilt diese als freigegeben. Annex weist bei der Übermittlung auf diese Frist hin.

5. Termine, Verschiebung und Stornierung

5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als fix vereinbart wurden.

5.2 Sagt der Kunde einen fix vereinbarten Dreh- oder Shootingtermin ab, kann Annex folgende Stornogebühren verrechnen, jeweils bezogen auf das Honorar für diesen Termin: bis 14 Tage vorher 20 %, ab 13 Tage vorher 50 %, ab 2 Tage vorher 100 %. Bereits erbrachte Leistungen, etwa Konzept und Vorbereitung, sowie nicht stornierbare Kosten Dritter werden zusätzlich verrechnet. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Annex ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Eine einmalige Verschiebung eines fixen Termins bis 7 Tage vorher ist kostenlos, wenn ein Ersatztermin innerhalb von drei Monaten vereinbart wird.

5.4 Ist ein Außendreh wegen des Wetters nicht sinnvoll möglich, vereinbaren beide Seiten einen Ersatztermin. Stornogebühren fallen dafür nicht an, bereits entstandene Kosten Dritter schon.

5.5 Kann Annex einen Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht wahrnehmen, bemüht sich Annex um gleichwertigen Ersatz oder vereinbart einen neuen Termin. Dauert ein solches Hindernis länger als zwei Monate, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

6. Zahlung

6.1 Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern nennt Annex Bruttopreise.

6.2 Fahrten außerhalb Wiens verrechnet Annex mit dem amtlichen Kilometergeld, Übernachtungen und weitere Reisekosten nach Vereinbarung.

6.3 Annex kann eine angemessene Anzahlung verlangen, deren Höhe im Angebot steht. Bei längeren Projekten kann Annex Teilleistungen nach Fortschritt verrechnen.

6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern kann Annex zusätzlich den Pauschalbetrag nach § 458 UGB sowie notwendige und angemessene Kosten der Betreibung verlangen. Annex darf weitere Leistungen zurückhalten, bis offene Beträge bezahlt sind.

6.6 Unternehmer dürfen nur mit Forderungen aufrechnen, die Annex schriftlich anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind. Für Verbraucher gilt § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG.

6.7 Bei laufenden Leistungen wie Hosting, Wartung oder Betreuung stehen Laufzeit und Kündigungsfrist im Angebot. Steht dort nichts, können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

7. Lieferung, Rohmaterial und Archiv

7.1 Annex liefert digital, in der Regel per Download-Link, in den vereinbarten Formaten.

7.2 Rohmaterial, Projektdateien und nicht ausgewählte Fotos sind nicht Teil der Lieferung, sofern das nicht vereinbart ist.

7.3 Annex bewahrt die gelieferten Endfassungen mindestens zwölf Monate auf. Eine Archivierung von Rohmaterial schuldet Annex nur, wenn sie vereinbart ist. Für die Sicherung der gelieferten Dateien ist der Kunde selbst verantwortlich.

8. Nutzungsrechte

8.1 Das Urheberrecht an Filmen, Fotos, Texten, Konzepten und Programmcode bleibt bei Annex beziehungsweise bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern.

8.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Ergebnisse für seine eigene Kommunikation zu nutzen, insbesondere auf Website, Social Media, in Präsentationen und in Werbung. Weitergehende Rechte, etwa ausschließliche Rechte, Nutzung in TV und Kino oder die Weitergabe an Dritte, gelten nur, wenn sie im Angebot stehen.

8.3 Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ergebnisse nur widerruflich nutzen.

8.4 Kürzungen und Formatanpassungen für die eigenen Kanäle darf der Kunde vornehmen. Andere Bearbeitungen, etwa ein Neuschnitt oder Eingriffe in Bildbearbeitung und Farbe, sind nur mit Zustimmung von Annex erlaubt.

8.5 Musik, Stockmaterial, Schriften und andere Inhalte Dritter lizenziert Annex für den vereinbarten Zweck. Für eine darüber hinausgehende Nutzung, etwa bezahlte Anzeigen, TV oder andere Länder, können zusätzliche Lizenzkosten anfallen.

8.6 Konzepte, Ideen und Entwürfe, die Annex vor einem Auftrag oder im Rahmen eines Pitches präsentiert, darf der Kunde ohne Auftrag an Annex nicht verwenden oder von Dritten umsetzen lassen.

9. Referenzen

9.1 Annex darf die Ergebnisse sowie Name und Logo des Kunden als Referenz zeigen, etwa auf der Website, in Social Media, im Showreel und bei Wettbewerben. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen. Bei vereinbarter Vertraulichkeit zeigt Annex die Arbeit nur mit Zustimmung des Kunden.

10. 3D-Rundgänge, Websites, Hosting und Plattformen

10.1 3D-Rundgänge stellt Annex über Matterport bereit. Laufende Hosting-Kosten stehen im Angebot. Die Verfügbarkeit hängt vom Anbieter ab. Endet das Hosting, kann der Rundgang offline gehen.

10.2 Websites übergibt Annex funktionsfähig für aktuelle Versionen der gängigen Browser. Für Inhalte, die der Kunde liefert, und für seine Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung ist der Kunde verantwortlich. Annex unterstützt bei der technischen Umsetzung.

10.3 Beim Hosting bemüht sich Annex um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine ständige Erreichbarkeit kann Annex nicht zusagen, etwa wegen Wartung oder Störungen bei Anbietern.

10.4 Plattformen wie Google, Meta, LinkedIn oder YouTube können Inhalte und Anzeigen nach eigenen Regeln ablehnen oder entfernen. Darauf hat Annex keinen Einfluss.

11. KI-Leistungen

11.1 Für Automatisierungen, KI-Videos und Schulungen setzt Annex Werkzeuge Dritter ein, etwa Sprachmodelle und Automatisierungsplattformen. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft Ergebnisse, bevor er sie für wichtige Entscheidungen verwendet oder veröffentlicht.

11.2 Annex schuldet die vereinbarte Einrichtung und deren Funktion zum Zeitpunkt der Übergabe, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ändern Anbieter ihre Schnittstellen, Funktionen oder Preise, verrechnet Annex nötige Anpassungen nach Aufwand, sofern kein Betreuungsvertrag besteht.

11.3 Laufende Kosten der Anbieter, etwa Lizenzen und Nutzungsgebühren, trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

11.4 Verarbeitet Annex dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen beide Seiten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

11.5 Rein KI-generierte Inhalte sind urheberrechtlich oft nicht geschützt. Annex räumt Rechte daran ein, soweit sie bestehen. Bestehen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte, etwa nach der KI-Verordnung der EU, weist Annex darauf hin. Für die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung ist der Kunde verantwortlich.

12. Gewährleistung

12.1 Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Annex hat zunächst das Recht, einen Mangel zu verbessern.

12.2 Nur für Unternehmer: Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung.

12.3 Ob Inhalte wettbewerbs-, marken- oder werberechtlich zulässig sind, prüft der Kunde. Annex weist auf Risiken hin, die ihr auffallen.

13. Haftung

13.1 Annex haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Personenschäden und gegenüber Verbrauchern nicht für Schäden an Sachen, die Annex zur Bearbeitung übernommen hat.

13.2 Nur für Unternehmer: Die Haftung ist mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverlust haftet Annex nicht. Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate, nachdem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hat, spätestens aber drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen des Auftrags erhalten, vertraulich. Auf Wunsch unterzeichnet Annex eine eigene Geheimhaltungsvereinbarung.

14.2 Wie Annex personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung unter www.annexproductions.com/datenschutz.

15. Rücktrittsrecht für Verbraucher

15.1 Schließen Verbraucher einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von Annex, können sie nach dem FAGG innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Belehrung und ein Muster-Widerrufsformular erhalten sie mit dem Angebot.

15.2 Wünscht ein Verbraucher, dass Annex schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, und tritt er danach zurück, bezahlt er den Teil der Leistung, den Annex bis dahin erbracht hat.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen dieses Staates erhalten.

16.2 Erfüllungsort ist Wien.

16.3 Gerichtsstand für Unternehmer ist das für 1020 Wien sachlich zuständige Gericht. Annex kann Unternehmer auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand nach § 14 KSchG.

16.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Gegenüber Unternehmern tritt an ihre Stelle eine wirksame Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.

16.5 Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach der Änderung geschlossen werden.

Annex Productions - Videoproduktion in Wien

Film- und Fotoproduktion aus Wien
Annex Productions OG
Rueppgasse 11/4a, 1020 Wien
+43 699 10950771
office@annexproductions.com

Leistungen

  • Videoproduktion
  • Recruiting-Video
  • Fotografie
  • 3D-Rundgang
  • KI-Automatisierung
  • Event & Livestream
  • Websites

Annex

  • Arbeiten
  • Über uns
  • Preise
  • Kontakt
  • LinkedIn
  • Instagram

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
© 2026 Annex Productions OGVideoproduktion, Fotografie, 3D-Rundgänge, Websites und KI-Automatisierung in Wien